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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stefanie Korn · Kommunikationsdesign · Art Direction · Höhenweg 35, 61231 Bad Nauheim

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Stefanie Korn und der Auftraggeberin/dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Stefanie Korn hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2. Mündliche Nebenabreden haben Stefanie Korn und die Auftraggeberin/der Auftraggeber nicht getroffen.

2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

2.1. Der Stefanie Korn erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2. Sämtliche Arbeiten von Stefanie Korn, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

2.3. Ohne Zustimmung von Stefanie Korn dürfen ihre Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu ist unzulässig.

2.4. Die Werke von Stefanie Korn dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

2.5. Stefanie Korn räumt der Auftraggeberin/dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Stefanie Korn und die Auftraggeberin/der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Stefanie Korn.

2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Stefanie Korn bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheberin zu benennen. Verletzt die Auftraggeberin/der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung, kann Stefanie Korn zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Stefanie Korn unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und ihre/seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.9. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Stefanie Korn nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Stefanie Korn formale Schutzrechte wie z. B. eingetragenes Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

2.10. Stefanie Korn bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z. B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.), zu nutzen und auf ihre Tätigkeit für die Auftraggeberin/den Auftraggeber hinzuweisen.

2.11. Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt bleibt das Recht von Stefanie Korn, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social-Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. Stefanie Korn bleibt berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung ihrer Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen.

3. Honorare; Fälligkeit

3.1. Soweit zwischen Auftraggeberin/Auftraggeber und Stefanie Korn kein bestimmtes Honorar vereinbart ist, hat Stefanie Korn Anspruch auf eine angemessene und übliche Vergütung.

3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

3.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Stefanie Korn Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

3.4. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.

4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten; Künstlersozialversicherung

4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z. B. Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung u. a.), nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z. B. Bildrechte, Schriftlizenzen etc.) einschließlich unter Umständen anfallender Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) oder an die GEMA sind von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber zu erstatten.

4.3. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber erstattet Stefanie Korn die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

4.5. Die Honorare von Stefanie Korn können unter Umständen unter die der Auftraggeberin/dem Auftraggeber nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht fallen. Für den Fall, dass die Auftraggeberin/der Auftraggeber abgabepflichtig ist, weist Stefanie Korn vorsorglich darauf hin, dass die Auftraggeberin/der Auftraggeber gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig ist.

5. Fremdleistungen

5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich ist, nimmt Stefanie Korn im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers vor. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, Stefanie Korn hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

5.2. Soweit Stefanie Korn auf Veranlassung der Auftraggeberin/des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber stellt Stefanie Korn im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

6. Mitwirkung des Auftraggebers/der Auftraggeberin; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

6.1. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, Stefanie Korn alle für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Unterlagen rechtzeitig und im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen (Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc.). Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Stefanie Korn nicht zu vertreten.

6.2. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die sie/er Stefanie Korn zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein, und ist allein verantwortlich für deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Sollte die Auftraggeberin/der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt die Auftraggeberin/der Auftraggeber Stefanie Korn im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6.3. Für Stefanie Korn besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind insoweit ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die die Auftraggeberin/der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt die Auftraggeberin/der Auftraggeber.

7. Kündigung des Auftrags

7.1. Mit der Auftragsbestätigung durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber wird die Bestellung für diese/diesen verbindlich, d. h. für die Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten. Für Verbraucher gilt zusätzlich das Widerrufsrecht gemäß Ziffer 9 dieser AGB.

7.2. Kündigt oder stoppt die Auftraggeberin/der Auftraggeber eine beauftragte Leistung, ist Stefanie Korn berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistungsphase inkl. der Phase, in der die Kündigung erfolgte, sowie die Erstattung aller direkten Investitionen, entsprechender Aufwände und Folgeschäden zu verlangen.

7.3. Kündigt die Auftraggeberin/der Auftraggeber, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf sie/ihn über. Eine zusätzliche Nutzungsvergütung entfällt.

7.4. Sämtliche gefertigten Ideenskizzen, Feinentwürfe, Gegenstände, Volumen, Datenträger und sonstigen Modelle sind unverzüglich an Stefanie Korn zurückzugeben, Kopien von Daten sind zu löschen.

8. Datenlieferung und Handling

8.1. Stefanie Korn ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige im Rahmen des Auftrags entstandene Daten oder Datenträger an die Auftraggeberin/den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu vergüten.

8.2. Stellt Stefanie Korn der Auftraggeberin/dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen dürfen nur mit Einwilligung von Stefanie Korn vorgenommen werden.

8.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg die Auftraggeberin/der Auftraggeber.

8.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System der Auftraggeberin/des Auftraggebers entstehen, haftet Stefanie Korn nicht.

9. Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wurde der Vertrag im Wege der Fernkommunikation (z. B. per E-Mail, Telefon) geschlossen, gilt Folgendes:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir, Stefanie Korn, Höhenweg 35, 61231 Bad Nauheim, E-Mail: post@stefaniekorn.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular am Ende dieser Ziffer verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn ich die Dienstleistung vollständig erbracht habe und mit der Ausführung erst begonnen habe, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch mich verlieren.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: Stefanie Korn, Höhenweg 35, 61231 Bad Nauheim, E-Mail: post@stefaniekorn.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
______________________________________

Bestellt am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

10. Eigentum und Rückgabepflicht

10.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellten Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung, unbeschädigt an Stefanie Korn zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

10.2. Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Stefanie Korn bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

11. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster

11.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind Stefanie Korn Korrekturmuster vorzulegen.

11.2. Die Produktion wird von Stefanie Korn nur überwacht, wenn dies gesondert schriftlich mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber vereinbart ist. In diesem Fall ist Stefanie Korn berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Stefanie Korn haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 12.

11.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Stefanie Korn eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 10 Stück, unentgeltlich zu überlassen, die Stefanie Korn auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf.

12. Gewährleistung; Haftung

12.1. Stefanie Korn haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Stefanie Korn auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

12.2. Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers gegen Stefanie Korn aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 12.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

12.3. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. (Diese Obliegenheit gilt nur im Verhältnis zu Unternehmern; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen unverändert.)

12.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

12.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Stefanie Korn nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die sie an Dritte vergibt.

12.6. Sofern Stefanie Korn Fremdleistungen auf Veranlassung der Auftraggeberin/des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an die Auftraggeberin/den Auftraggeber ab. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme Stefanie Korns zunächst die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

12.7. Stefanie Korn haftet nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder ihrer sonstigen Designarbeiten, die sie der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Stefanie Korn ist nicht verpflichtet, Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

12.8. Stefanie Korn haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Stefanie Korn ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese ihr bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

13. Besondere Bedingungen für Webdesign

Handelt es sich bei dem zu erstellenden Werk um eine Website (Webdesign), gelten ergänzend folgende Bedingungen:

13.1. Stefanie Korn erstellt die Website entsprechend einem von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber freigegebenen Gestaltungskonzept in einem vereinbarten Programm- und Datenformat. Dies erfolgt mit Software von Drittanbietern, für deren Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit und etwaige künftige oder ausbleibende Weiterentwicklung (Updates) Stefanie Korn keine Haftung übernimmt. Eine weitergehende Pflege der Website (z. B. regelmäßige Wartung, Backups, Erwerb und Verlängerung von SSL-Zertifikaten etc.) ist nicht Gegenstand des Gestaltungsauftrags und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

13.2. Stefanie Korn gestaltet die Website. Für deren Inhalte ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber allein verantwortlich. Das gilt auch für von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhaltselemente der Website (z. B. Bild-, Ton- und Videodateien, Texte, Logos etc.) sowie für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (wie z. B. Formulierung des Impressums und anderer Pflichtangaben nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen etc.).

13.3. Ist vereinbart, dass Stefanie Korn auch Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO, z. B. Formulierung von Titeln, Keywords, Descriptions etc.) vornimmt, wird sie dies bei Gestaltung und Programmierung der Website berücksichtigen. Für einen bestimmten Erfolg der SEO-Maßnahmen ist Stefanie Korn nicht verantwortlich.

13.4. Nach Fertigstellung überträgt Stefanie Korn die Website in den Verfügungsbereich der Auftraggeberin/des Auftraggebers, z. B. durch Hochladen der Daten auf den zugänglich gemachten Server, Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, gesondert vereinbarte Art und Weise. Mit Übertragung in den Verfügungsbereich der Auftraggeberin/des Auftraggebers beginnt die Frist zur Untersuchung und Anzeige etwaiger offensichtlicher Mängel (Ziffer 12.3). Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist zur Abnahme der vertragsgemäß erstellten Website durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) verpflichtet.

13.5. Stefanie Korn ist nicht verpflichtet, der Auftraggeberin/dem Auftraggeber den Source-Code bzw. die Projekt-Original-Dateien der von ihr verwendeten Tools bzw. programmierten Elemente der Website herauszugeben, sofern diese aus der fertiggestellten Website nicht ohne weiteres direkt ablesbar oder rekonstruierbar sind. Wünscht die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Herausgabe, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

14. Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO

Stefanie Korn erhebt Daten der Auftraggeberin/des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und -verarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft über die bei Stefanie Korn gespeicherten Daten zu verlangen sowie bei Unrichtigkeit die Berichtigung oder bei unzulässiger Speicherung die Löschung zu fordern. Kontakt hierzu: Stefanie Korn, Höhenweg 35, 61231 Bad Nauheim, E-Mail: post@stefaniekorn.de. Der Auftraggeberin/dem Auftraggeber steht außerdem ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Weitere Details entnehmen Sie der gesonderten Datenschutzerklärung dieser Website.

15. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Bad Nauheim als Sitz von Stefanie Korn, sofern die Auftraggeberin/der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 29 Abs. 2 ZPO). Gegenüber Verbrauchern begründet diese Vereinbarung keinen besonderen Gerichtsstand; es gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Gerichtsstand ist Bad Nauheim, sofern die Auftraggeberin/der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb ihres/seines Handelsgewerbes gehört, oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Stefanie Korn ist auch berechtigt, am Sitz der Auftraggeberin/des Auftraggebers zu klagen. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nicht; hier gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.

16.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber Verbraucher, gilt dies nur, soweit dadurch der ihr/ihm durch zwingende Verbraucherschutzvorschriften ihres/seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes gewährte Schutz nicht eingeschränkt wird.

16.3. Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126b BGB mittels E-Mail gewahrt.

16.4. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Hinweis zu Streitschlichtung: Wie im Impressum angegeben, ist Stefanie Korn als Unternehmerin mit nicht mehr als 10 Mitarbeitenden gemäß § 36 Abs. 3 VSBG nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und dazu auch nicht bereit.

Stand

August 2026 · Basierend auf dem Mustertext des BDG Berufsverband Kommunikationsdesign e.V.