AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Stefanie Korn (Inhaberin)
Stefanie Korn • Kommunikationsdesign • Art Direction
Kugelherrenstraße 10

35510 Butzbach

 

Tel.: +49 176 80601217

E-Mail: post@stefaniekorn.de

www.stefaniekorn.de

 

 

Stefanie Korn, Stand 01.10.2021

 

 

1. Geltungsbereich

 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Stefanie Korn und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Stefanie Korn hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2.Für alle Rechtsgeschäfte mit Stefanie Korn sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

 

 

2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

 

2.1. Jeder an Stefanie Korn erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertrags-gegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2. Sämtliche Arbeiten von Stefanie Korn, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeich-nungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

2.3. Ohne Zustimmung von Stefanie Korn dürfen deren Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.

2.4. Die Werke Entwürfe und Reinzeichungen von Stefanie Korn dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich, inhaltlich) verwendet werden. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt

der Kunde mit vollständiger Zahlung des Honorars. Wiederholungs- und Mehrfach-nutzungen sind zustimmungs- und honorarpflichtig.

2.5. Stefanie Korn räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Stefanie Korn und der Auftrag-geber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Stefanie Korn.

2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Stefanie Korn bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheber-benennung kann Stefanie Korn zusätzlich zu dem für die Designleistung ge-schuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Stefanie Korn unberührt, bei
einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.9. Der Auftraggeber ist ohne vorherige Zustimmung von Stefanie Korn nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Stefanie Korn formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

2.10. Stefanie Korn bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf ihre Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.

 

 

3. Honorare; Fälligkeit

 

3.1. Soweit zwischen Auftraggeber und Stefanie Korn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich die Berechnung des Honorars nach den Honorarempfehlungen des BDG – Berufsverband der Deutschen Kommunikations-Designer e.V., Warschauer Straße 59a, 10243 Berlin.

3.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künsterlichen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

3.3 Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist Stefanie Korn berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

3.4. Die Anfertigung von Entwürfen sämtliche sonstige Tätigkeiten, ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

3.5. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung
und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Stefanie Korn Abschlags-zahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

3.6. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.

 

 

4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten

 

4.1. Sofern nicht konkret angeboten, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungs-arbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischen-reproduktionen, Layoutsatz etc.) sind vom Autraggeber zu erstatten.

4.3. Der Auftraggeber erstattet Stefanie Korn die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

 

 

5. Fremdleistungen

 

5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich sind, nimmt Stefanie Korn im Namen und für Rechnung des Auftraggebers vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Stefanie Korn hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

5.2. Soweit Stefanie Korn auf Veranlassung des Auftraggebers im Einzelfall Fremd-leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber stellt Stefanie Korn im Innenverhältnis von sämtlichen Ver-bindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsab-schluss ergeben.

 

 

6. Mitwirkung des Auftraggebers; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

 

6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Stefanie Korn alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Stefanie Korn nicht zu vertreten.

6.2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er Stefanie Korn zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verant-wortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber Stefanie Korn im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6.3. Für Stefanie Korn besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.

6.4 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Stefanie Korn eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatz-ansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

 

 

7 Kündigung des Auftrages

 

7.1 Mit der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d. h. für die Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten. Dieser Auftrag ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen widerrufbar.

7.2 Kündigt oder stoppt der Auftraggeber eine beauftragte Leistung, ist Stefanie Korn berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistungsphase inkl. der Phase zu verlangen, in der die Kündigung erfolgte, sowie die Erstattung aller direkten Investitionen, entsprechender Aufwände

und Folgeschäden.

7.3 Stefanie Korn zeigt dem Auftraggeber den Abschluss der einzelnen Leistungs-phasen an und verpflichtet sich, dem Auftraggeber Gelegenheit zur Begutachtung des Phasenabschlusses einzuräumen.

7.4 Kündigt der Auftraggeber, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Eine zusätzliche Nutzungsvergütung entfällt.

7.5 Sämtliche gefertigten Ideenskizzen, Feinentwürfe, Gegenstände, Volumen, Datenträger, sonstigen Modelle, etc. sind unverzüglich an Stefanie Korn zurückzugeben, Kopien von Daten sind zu löschen.

 

 

8. Datenlieferung und Handling

 

8.1. Stefanie Korn ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten.

8.2. Stellt Stefanie Korn dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Stefanie Korn vorgenommen werden.

8.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Auftraggeber.

8.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet Stefanie Korn nicht.

 

 

9 Verfügbarkeit, Wartung, Onlineübertragung

 

9.1 Eine Haftung von Stefanie Korn für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstiger Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.

9.2 Die Übertragung von Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden ohne Gewähr von Stefanie Korn über das Internet.

 

 

10. Eigentum und Rückgabepflicht

 

10.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Stefanie Korn zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

10.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Stefanie Korn bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

 

 

11. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster

 

11.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind Stefanie Korn Korrekturmuster vorzulegen.

11.2. Die Produktion wird von Stefanie Korn nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist Stefanie Korn berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Stefanie Korn haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 12.

11.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Stefanie Korn eine angemessene Anzahl einwandfreier Beleg-exemplare, mindestens 5 Stück unentgeltlich zu überlassen, die Stefanie Korn auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf.

 

 

12. Gewährleistung; Haftung

 

12.1 Stefanie Korn verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster Layouts etc. sorgfältig zu behandeln.

12.2. Stefanie Korn haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Davon ebenso ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Stefanie Korn auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

12.3. Ansprüche des Auftraggebers gegen Stefanie Korn aufgrund einer Pflichtver-letzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 12.2; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

12.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

12.5. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftrag-geber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

12.6. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Stefanie Korn nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Stefanie Korn an Dritte vergibt.

12..7 Sofern Stefanie Korn notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Stefanie Korn. Stefanie Korn haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

12.8. Sofern Stefanie Korn Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Stefanie Korn hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremd-firma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme Stefanie Korns zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

12.9. Stefanie Korn haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder ihrer sonstigen Designarbeiten, die sie dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Stefanie Korn ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst. Solche Auskünfte können nur von einem Marken- und Patentanwalt oder einem Registergericht getätigt werden.

12.10. Stefanie Korn haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Stefanie Korn ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese Stefanie Korn bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

12.11 Der Kunde ist nach Abnahme der Internetanwendungen für deren Daten-sicherung verantwortlich, jede Haftung von Stefanie Korn entfällt.

 

 

13 Verfügbarkeit, Wartung, Onlineübertragung

 

13.1 Eine Haftung von Stefanie Korn für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstiger Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.

13.2 Die Übertragung von Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden ohne Gewähr von Stefanie Korn über das Internet.

 

 

14 Datenschutz

 

14.1 Stefanie Korn weist gemäß §33BDSG darauf hin, dass personenbezogene
Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenen-falls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister von Stefanie Korn weitergeleitet werden.

 

 

15. Erfüllungsort und Wirksamkeit

 

15.1 Erfüllungsort für beide Parteien ist Butzbach als Sitz von Stefanie Korn.

15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.3 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

 

16 Schlichtung, Schiedsverfahren

 

16.1 Die Parteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlich-tungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten.

Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach der Schlichtungsordnung der IHK Frankfurt am Main und der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main geschlichtet.

Die Parteien bestimmen den Schlichter gemeinschaftlich. Kommt keine Einigung über die Person des Schlichters zustande, wird dieser von der Schlichtungsstelle benannt. Die Benennung bindet die Parteien.

Falls die Schlichtung scheitert, sei es, dass eine Partei die Schlichtung für gescheitert oder dass der Schlichter das Schlichtungsverfahren als beendet erklärt, wird das Schiedsgericht der IHK Frankfurt am Main unter Ausschluss der ordent-lichen Gerichtsbarkeit angerufen.

Die Kosten sowohl der Schlichtung als auch des Schiedsgerichtsverfahrens trägt die unterlegene Partei. Bei teilweisem Unterliegen erfolgt eine entsprechende Quotierung.

 

 

17 Sonstiges

 

17.1 Änderungen und Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser AGB oder eines diesen zugrundeliegenden Vertrages bedürfen der gegengezeichneten Schriftform.

17.2 Soweit dieser allgemeinen Vertragsgrundlage eine Regelung fehlen sollte, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacks-mustergesetzes.

17.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

17.4 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden im Internet unter www.stefaniekorn.de zugänglich gemacht. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tage nach Veröffentlichung widerspricht, gilt die Änderung/Erweiterung als vereinbart.

 

Stand: 01.10.2021